Teleskoplader

Im Rahmen der allgemeinen Qualifizierung (Stufe 1) werden Besonderheiten von Teleskopstaplern in Theorie und Praxis vermittelt. 
Im Anschluss muss das erworbene Wissen in einer Prüfung nachgewiesen werden, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht

Die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Qualifizierung in den Stufen 2a und 2b. Diese stellen Zusatzqualifizierungen dar, die für den Einsatz von Teleskopstaplern mit drehbarem Oberwagen (Stufe 2a) und beim Einsatz von Teleskopstaplern als Hubarbeitsbühnen (Stufe 2b) erforderlich sind. Auch für die Zusatzqualifizierungen ist jeweils eine Prüfung vorgeschrieben, die wie die Prüfung der Stufe 1 aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht.

Die Schulung wird nach den aktuell gültigen rechtlichen und gesetzlichen Vorschriften durchgeführt.

DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention

DGUV Vorschrift 68 - Flurförderzeuge

Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern

Inhalte Stufe 1 - Allgemeine Qualifizierung

Theoretischer Teil

  • Rechtliche Vorgaben für Teleskopstapler
  • Technische Grundlagen
  • Bauarten
  • Antriebsarten
  • Standsicherheit
  • Tägliche Einsatzprüfung
  • Lasttransport - Lastaufnahme
  • Lastaufnahmemittel
  • Anschlagmittel
  • Schwerpunkt und Traglastdiagramm
  • Sondereinsätze
  • Theoretische Prüfung

Praktischer Teil

  • Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
  • Fahrübungen
  • Stapel und Teleskopübungen
  • Praktische Prüfung

Inhalte Stufe 2a - Drehbarer Oberwagen

Theoretischer Teil

  • Bauarten
  • Standsicherheit
  • Tägliche Einsatzprüfung
  • Theoretische Prüfung

Praktischer Teil

  • Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
  • Praktische Übungen mit Unterschiedlichen Anbaugeräten und Lasten
  • Hydraulische Drehfunktion
  • Fahrübungen
  • Praktische Prüfung

Inhalte Stufe 2b - Einsatz als Hubarbeitsbühne

Theoretischer Teil

  • Technische Grundlagen
  • Standsicherheit
  • Betrieb allgemein
  • Tägliche Einsatzprüfung
  • Theoretische Prüfung

Praktischer Teil

  • Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
  • Praktische Übungen
  • Fahrübungen
  • Praktische Prüfung

Wie lange dauert die Schulung?

Stufe 1 - Allgemeine Qualifizierung

2 Tage

  • Tag 1 Theorieschulung & Theorieprüfung
  • Tag 2: Praxisübung & Praxisprüfung

Stufe 2a - Drehbarer Oberwagen

1 Tag

  • Theorieschulung & Theorieprüfung sowie Praxisübung & Praxisprüfung

Stufe 2b - Einsatz als Hubarbeitsbühne

1 Tag

  • Theorieschulung & Theorieprüfung sowie Praxisübung & Praxisprüfung
  • Kann entfallen wenn ein Hubarbeitsbühnenschein nach DGUV 308-008 der Gruppe 1b/3b vorhanden ist

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?

  • Körperliche und geistige Eignung
  • Mindestalter 18 Jahre (zu Ausbildungszwecken ist auch eine Teilnahme ab 16 Jahren möglich)
  • Deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift (Kurse werden nur in deutscher Sprache durchgeführt)

Erhalte ich ein Zertifikat nach der Ausbildung?

Ja, nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat sowie einen "Fahrausweis für Teleskopmaschinen"

Was kostet der Teleladerschein?

Für ein individuelles Angebot nutzen sie bitte das Kontaktformular

Wo werden die Schulungen durchgeführt?

Aktuell können nur Inhouse Schulungen für Firmen durchgeführt werden!!

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