Teleskoplader
Im Rahmen der allgemeinen Qualifizierung (Stufe 1) werden Besonderheiten von Teleskopstaplern in Theorie und Praxis vermittelt.
Im Anschluss muss das erworbene Wissen in einer Prüfung nachgewiesen werden, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht
Die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Qualifizierung in den Stufen 2a und 2b. Diese stellen Zusatzqualifizierungen dar, die für den Einsatz von Teleskopstaplern mit drehbarem Oberwagen (Stufe 2a) und beim Einsatz von Teleskopstaplern als Hubarbeitsbühnen (Stufe 2b) erforderlich sind. Auch für die Zusatzqualifizierungen ist jeweils eine Prüfung vorgeschrieben, die wie die Prüfung der Stufe 1 aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht.
Die Schulung wird nach den aktuell gültigen rechtlichen und gesetzlichen Vorschriften durchgeführt.
DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention
DGUV Vorschrift 68 - Flurförderzeuge
Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern
Theoretischer Teil
- Rechtliche Vorgaben für Teleskopstapler
- Technische Grundlagen
- Bauarten
- Antriebsarten
- Standsicherheit
- Tägliche Einsatzprüfung
- Lasttransport - Lastaufnahme
- Lastaufnahmemittel
- Anschlagmittel
- Schwerpunkt und Traglastdiagramm
- Sondereinsätze
- Theoretische Prüfung
Praktischer Teil
- Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- Fahrübungen
- Stapel und Teleskopübungen
- Praktische Prüfung
Theoretischer Teil
- Bauarten
- Standsicherheit
- Tägliche Einsatzprüfung
- Theoretische Prüfung
Praktischer Teil
- Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- Praktische Übungen mit Unterschiedlichen Anbaugeräten und Lasten
- Hydraulische Drehfunktion
- Fahrübungen
- Praktische Prüfung
Theoretischer Teil
- Technische Grundlagen
- Standsicherheit
- Betrieb allgemein
- Tägliche Einsatzprüfung
- Theoretische Prüfung
Praktischer Teil
- Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- Praktische Übungen
- Fahrübungen
- Praktische Prüfung
Stufe 1 - Allgemeine Qualifizierung
2 Tage
- Tag 1 Theorieschulung & Theorieprüfung
- Tag 2: Praxisübung & Praxisprüfung
Stufe 2a - Drehbarer Oberwagen
1 Tag
- Theorieschulung & Theorieprüfung sowie Praxisübung & Praxisprüfung
Stufe 2b - Einsatz als Hubarbeitsbühne
1 Tag
- Theorieschulung & Theorieprüfung sowie Praxisübung & Praxisprüfung
- Kann entfallen wenn ein Hubarbeitsbühnenschein nach DGUV 308-008 der Gruppe 1b/3b vorhanden ist
- Körperliche und geistige Eignung
- Mindestalter 18 Jahre (zu Ausbildungszwecken ist auch eine Teilnahme ab 16 Jahren möglich)
- Deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift (Kurse werden nur in deutscher Sprache durchgeführt)
Ja, nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat sowie einen "Fahrausweis für Teleskopmaschinen"
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Aktuell können nur Inhouse Schulungen für Firmen durchgeführt werden!!