Im Rahmen der allgemeinen Qualifizierung (Stufe 1) werden Besonderheiten von Teleskopstaplern in Theorie und Praxis vermittelt.
Im Anschluss muss das erworbene Wissen in einer Prüfung nachgewiesen werden, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht
Die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Qualifizierung in den Stufen 2a und 2b. Diese stellen Zusatzqualifizierungen dar, die für den Einsatz von Teleskopstaplern mit drehbarem Oberwagen (Stufe 2a) und beim Einsatz von Teleskopstaplern als Hubarbeitsbühnen (Stufe 2b) erforderlich sind. Auch für die Zusatzqualifizierungen ist jeweils eine Prüfung vorgeschrieben, die wie die Prüfung der Stufe 1 aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht.
Die Schulung wird nach den aktuell gültigen rechtlichen und gesetzlichen Vorschriften durchgeführt.
DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention
DGUV Vorschrift 68 - Flurförderzeuge
Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern
Theoretischer Teil
Praktischer Teil
Theoretischer Teil
Praktischer Teil
Theoretischer Teil
Praktischer Teil
Stufe 1 - Allgemeine Qualifizierung
2 Tage
Stufe 2a - Drehbarer Oberwagen
1 Tag
Stufe 2b - Einsatz als Hubarbeitsbühne
1 Tag
Ja, nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat sowie einen "Fahrausweis für Teleskopmaschinen"
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Aktuell können nur Inhouse Schulungen für Firmen durchgeführt werden!!