Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als
Brandschutzhelfer zu benennen. Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung ist in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z. B. Beschäftigte,
betriebsfremde Personen, Besucherinnen und Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein.#
Als IHK geprüfter Brandschutzmeister biete ich Ihnen eine umfassende Brandschutzhelfer Ausbildung unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzgebung. Innerhalb eines Tages lernen die Teilnehmer die Aufgaben eines Brandschutzhelfers sowie die Handhabung von Handfeuerlöschern
Theoretischer Teil
Praktischer Teil
Der Theoretische Teil nimmt ca. 90min in Anspruch. Die Dauer der Praxis ist von der Gruppengröße abhängig
Personen in Ihrem Betrieb, die als Brandschutzhelfer vorgesehen sind
Direkt bei Ihnen im Betrieb