Jährliche Unterweisungen

Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Pflicht, „die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen“ bzw. durch fachkundige Personen unterweisen zu lassen. 
Nach DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ müssen Unterweisungen mind. jährlich durchgeführt und dokumentiert werden. 
Beschäftigte können nur sicher arbeiten, wenn sie die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefahren und die notwendigen Sicherheits-maßnahmen kennen.

Teilnehmerkreis

Alle Personen die als Bediener bzw. Fahrer von Flurförderzeugen aller Art eingesetzt werden.

Kosten

Ein individuelles Angebot kann auf Anfrage gerne erstellt werden

Teilnehmerzahl pro Kurs 

Max. 15 Teilnehmer

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