Die Qualifizierung zum Teleskopmaschinenfahrer gliedert sich im wesentlichen in 3 Stufen.
Im Rahmen der allgemeinen Qualifizierung (Stufe 1) werden Besonderheiten von Teleskopstaplern in Theorie und Praxis vermittelt.
Im Anschluss muss das erworbene Wissen in einer Prüfung nachgewiesen werden, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht
Die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Qualifizierung in den Stufen 2a und 2b. Diese stellen Zusatzqualifizierungen dar, die für den Einsatz von Teleskopstaplern mit drehbarem Oberwagen (Stufe 2a) und beim Einsatz von Teleskopstaplern als Hubarbeitsbühnen (Stufe 2b) erforderlich sind. Auch für die Zusatzqualifizierungen ist jeweils eine Prüfung vorgeschrieben, die wie die Prüfung der Stufe 1 aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht.
Die Schulung wird nach den aktuell gültigen rechtlichen und gesetzlichen Vorschriften durchgeführt. Bei der Qualifizierung zum Teleskopmaschinenfahrer sind dies unter anderem ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 68, DGUV Grundsatz 308-009, TRBS 2111 Teil 1
Theoretischer Teil
Praktischer Teil
Theoretischer Teil
Praktischer Teil
Theoretischer Teil
Praktischer Teil
Stufe 1
Stufe 2a:
Stufe 2b:
Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie ein Zertifikat sowie einen Bedienerausweis "Fahrausweis für Teleskopmaschinen"
Max. 8 Teilnehmer
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