Teleskopmaschinenfahrer

Die Qualifizierung zum Teleskopmaschinenfahrer gliedert sich im wesentlichen in 3 Stufen.


Im Rahmen der allgemeinen Qualifizierung (Stufe 1) werden Besonderheiten von Teleskopstaplern in Theorie und Praxis vermittelt. 
Im Anschluss muss das erworbene Wissen in einer Prüfung nachgewiesen werden, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht

Die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Qualifizierung in den Stufen 2a und 2b. Diese stellen Zusatzqualifizierungen dar, die für den Einsatz von Teleskopstaplern mit drehbarem Oberwagen (Stufe 2a) und beim Einsatz von Teleskopstaplern als Hubarbeitsbühnen (Stufe 2b) erforderlich sind. Auch für die Zusatzqualifizierungen ist jeweils eine Prüfung vorgeschrieben, die wie die Prüfung der Stufe 1 aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht.

Die Schulung wird nach den aktuell gültigen rechtlichen und gesetzlichen Vorschriften durchgeführt. Bei der Qualifizierung zum Teleskopmaschinenfahrer sind dies unter anderem ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 68, DGUV Grundsatz 308-009, TRBS 2111 Teil 1

Inhalte

Stufe 1
(Allgemeine Qualifizierung)

Theoretischer Teil

  • Rechtliche Vorgaben für Teleskopstapler (Stufe 1)
  • Technische Grundlagen
  • Bauarten
  • Antriebsarten
  • Standsicherheit
  • Betrieb allgemein
  • Tägliche Einsatzprüfung
  • Lasttransport - Lastaufnahme
  • Lastaufnahmemittel
  • Anschlagmittel
  • Schwerpunkt und Traglastsdiagramm
  • Verkehrsregeln
  • Sondereinsätze
  • Theoretische Prüfung

Praktischer Teil

  • Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
  • Verschiedene Fahrübungen
  • Stapel und Teleskopübungen
  • Fahrübungen
  • Praktische Prüfung

Stufe 2a 
(Drehbarer Oberwagen)

Theoretischer Teil

  • Rechtliche Vorgaben für Teleskopstapler (Stufe 2a)
  • Bauarten
  • Standsicherheit
  • Betrieb allgemein
  • Tägliche Einsatzprüfung
  • Theoretische Prüfung

Praktischer Teil

  • Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
  • Praktische Übungen mit Unterschiedlichen Anbaugeräten und Lasten
  • Hydraulische Drehfunktion
  • Fahrübungen
  • Praktische Prüfung

Stufe 2b
(Einsatz als Hubarbeitsbühne)

Theoretischer Teil

  • Rechtliche Vorgaben für Teleskopstapler (Stufe 2b)
  • Technische Grundlagen
  • Standsicherheit
  • Betrieb allgemein
  • Tägliche Einsatzprüfung
  • Theoretische Prüfung

Praktischer Teil

  • Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
  • Praktische Übungen
  • Fahrübungen
  • Praktische Prüfung

Dauer

Stufe 1

  • Allgemeine Qualifizierung für Teleskopstapler mit starrem Aufbau
  • 2 Tage (10 Unterrichtseinheiten pro Tag)

Stufe 2a:

  • Zusatzqualifizierung für Teleskopstapler drehbarer Oberwagen
  • 1 Tag (10 Unterrichtseinheiten pro Tag)

Stufe 2b:

  • Zusatzqualifizierung für den Einsatz als Hubarbeitsbühne
  • 1 Tag (10 Unterrichtseinheiten pro Tag)
  • entfällt bei Hubarbeitsbühnenschein nach DGUV 308-008 der Gruppe 1b/3b

Teilnahmevoraussetzungen

  • Körperliche und geistige Eignung
  • Mindestalter 18 Jahre (zu Ausbildungszwecken ist auch eine Teilnahme ab 16 Jahren möglich)
  • Deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift (Kurse werden nur in deutscher Sprache durchgeführt)

Nachweis

Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie ein Zertifikat sowie einen Bedienerausweis "Fahrausweis für Teleskopmaschinen"

Kosten

Ein individuelles Angebot kann auf Anfrage gerne erstellt werden

Teilnehmerzahl pro Kurs 

Max. 8 Teilnehmer

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